Grundsätzlich können alle mit einem Ottomotor betriebenen Fahrzeuge umgerüstet
werden. Eine Ausnahme sind zur Zeit noch Fahrzeuge mit einer
Benzindirekteinspritzung.
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Die Arbeiten übernehmen ausschließlich
zugelassene Fachwerkstätten.
Jede eingebaute Anlage muß von
TÜV bzw. DEKRA überprüft werden.
Ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere (KFZ-Brief und KFZ-Schein) ist vorgeschrieben.
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Die zugelassenen Umrüstbetriebe unterliegen
einheitlichen Standards, die der Deutsche Verband
Flüssiggas (DVFG e.V.) gemeinsam mit anderen
Fachverbänden festgelegt hat.
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