Grundsätzlich können alle mit einem Ottomotor betriebenen Fahrzeuge umgerüstet  
						werden. Eine Ausnahme sind zur Zeit noch Fahrzeuge mit einer  
						Benzindirekteinspritzung. 
						 
						
							
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								Die Arbeiten übernehmen ausschließlich  
										zugelassene Fachwerkstätten. 
										Jede eingebaute Anlage muß von  
										TÜV bzw. DEKRA überprüft werden. 
										 
										
										Ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere (KFZ-Brief und KFZ-Schein) ist vorgeschrieben. 
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								Die zugelassenen Umrüstbetriebe unterliegen  
										einheitlichen Standards, die der Deutsche Verband 
										Flüssiggas (DVFG e.V.) gemeinsam mit anderen 
										
										
						Fachverbänden festgelegt hat. 
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