Fahrzeug Umrüstung
Grundsätzlich können alle mit einem Ottomotor betriebenen Fahrzeuge umgerüstet
werden. Eine Ausnahme sind zur Zeit noch Fahrzeuge mit einer
Benzindirekteinspritzung.

Die Arbeiten übernehmen ausschließlich
zugelassene Fachwerkstätten.
Jede eingebaute Anlage muß von
TÜV bzw. DEKRA überprüft werden.

Ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere (KFZ-Brief und
KFZ-Schein) ist vorgeschrieben.
Die zugelassenen Umrüstbetriebe unterliegen
einheitlichen Standards, die der Deutsche Verband
Flüssiggas (DVFG e.V.) gemeinsam mit anderen
Fachverbänden festgelegt hat.