Fragen und Antworten | ||||
Hier einige Antworten auf häufig gestellte Fragen: |
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TUV Beim TÜV werden Autogasfahrzeuge wie konventionelle Fahrzeuge behandelt. Es gibt also keine anderen TÜV-Intervalle. |
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KFZ-Versicherung Die KFZ-Versicherer machen keine Unterschiede zwischen Benzin- und Autogasfahrzeugen. Einige Versicherer bieten vorteilhafte Ökotarife an - fragen Sie danach. |
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KFZ-Steuer Die KFZ-Steuer ändert sich bei der Umrüstung auf bivalenten Antrieb normalerweise nicht. Bei Umstellung auf alleinigen Betrieb mit Autogas kann Ihnen die Umrüstfirma weitere Informationen geben. |
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Parken in Tiefgaragen Das Parken in Tiefgaragen und Parkhäusern ist grundsätzlich erlaubt. Es gibt jedoch einige wenige Betreiber, die aus Unkenntnis eine Benutzung verbieten. |
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Gesundheit Autogas ist ungiftig und nicht gesundheitsschädlich. Autogastankstellen dürfen sogar in Wasserschutzgebieten betrieben werden. |