Fragen und Antworten
Hier einige Antworten auf häufig gestellte Fragen:

TUV
Beim TÜV werden Autogasfahrzeuge wie konventionelle Fahrzeuge behandelt. Es gibt also
keine anderen TÜV-Intervalle.
KFZ-Versicherung
Die KFZ-Versicherer machen keine Unterschiede zwischen Benzin- und Autogasfahrzeugen.
Einige Versicherer bieten vorteilhafte Ökotarife an - fragen Sie danach.
KFZ-Steuer
Die KFZ-Steuer ändert sich bei der Umrüstung auf bivalenten Antrieb normalerweise nicht.
Bei Umstellung auf alleinigen Betrieb mit Autogas kann Ihnen die Umrüstfirma weitere
Informationen geben.
Sicherheit
Mit Autogas betriebene Fahrzeuge sind genauso
sicher
wie herkömmliche Fahrzeuge mit Benzin-
oder Dieselbetrieb.
Autogasanlagen werden besonders geprüft und
nach ECE-Vorschriften typengenehmigt.
Auch der Einbau einer Anlage erfolgt nach Regeln
der StVO und wird selbstverständlich von
TÜV/DEKRA begutachtet.
Parken in Tiefgaragen
Das Parken in Tiefgaragen und Parkhäusern ist grundsätzlich erlaubt. Es gibt jedoch einige
wenige Betreiber, die aus Unkenntnis eine Benutzung verbieten.
Gesundheit
Autogas ist ungiftig und nicht gesundheitsschädlich. Autogastankstellen dürfen sogar in
Wasserschutzgebieten betrieben werden.